Gemäss Beschluss des Bundesrats vom 18.10.2020 resp. des Artikel 5a der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie sind Gastronomiebetriebe verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben. Bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen genügt die Erhebung der Kontaktdaten einer Person der Gruppe.
Die Kontaktdaten liegen auf einem Server in der Schweiz und werden bis 14 Tage nach dem Besuch aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet. Die Daten werden zu keinem anderen Zweck als obengenanntem verwendet.